Dienstleistung
Feststellung der Vergütungstabelle beruflicher Betreuerinnen und Betreuer beantragen
Als berufliche/r Betreuer/in können Sie die Einstufung in die für Sie maßgebliche Vergütungsstufe beantragen.
Die Einstufung erfolgt per Feststellungsbescheid, der bundesweit Gültigkeit entfaltet.
Bearbeitungsdauer
In Ausnahmefällen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Ansprechpunkt
Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts
Zuständige Stelle
Der Vorstand des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts
Voraussetzungen
- Sie müssen berufliche/r Betreuer/in sein.
- Sie wurden durch Ihre Stammbehörde (vorläufig) registriert
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Einstufung
- Registrierungsbescheid
- Qualifikationsnachweis (Abschlusszeugnis in beglaubigter Form)
Zusätzlich für Bestandsbetreuer, die vor dem 01.01.2023 schon länger als drei Jahre berufsmäßig Betreuungen geführt haben:
- Nachweis der langjährigen berufsmäßigen Betreuertätigkeit (z. B. Kopie eines Betreuerbestellungsbeschlusses mit Feststellung der Berufsmäßigkeit, der vor dem 01.01.2020 wirksam geworden ist)
Zusätzlich für Bestandsbetreuer, die zwar schon vor dem 01.01.2023 berufsmäßig Betreuungen geführt haben, jedoch noch nicht länger als drei Jahre:
- Nachweis der berufsmäßigen Betreuertätigkeit bereits vor dem 01.01.2023 (z. B. Kopie eines Betreuerbestellungsbeschlusses mit Feststellung der Berufsmäßigkeit, der vor dem 01.01.2023 wirksam geworden ist)
- Bestätigung der Stammbehörde, dass die erforderliche Sachkunde gem. §§ 32 Abs. 2 S. 2, 24 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 BtOG nachgewiesen wurde
Verfahrensablauf
Die verbindliche Einstufung in die für Sie maßgebliche Vergütungsstufe können Sie schriftlich oder online beantragen.
- Sie stellen dafür einen Antrag an die/den Präsident/in bzw. die/den Direktor/in des für Sie zuständigen Amtsgerichts.
- Diesem Antrag fügen Sie die erforderlichen Nachweise (Registrierung, Qualifikation, etc.) bei.
- Der Vorstand des für Sie zuständigen Amtsgerichts prüft den Antrag und erlässt einen Feststellungsbescheid.
Wenn Sie die verbindliche Einstufung online beantragen wollen:
- Sie stellen den Antrag online und laden die erforderlichen Nachweise hoch.
- Der Antrag wird an das für Sie zuständige Amtsgericht weitergeleitet.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- Weitere Informationen, wie und wo Sie den Antrag auf gerichtliche Entscheidung einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Feststellung Ihrer Vergütungsstufe