Dienstleistung
Anerkennung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt mit Berufsabschluss aus Drittstaaten beantragen
Die Führung der Berufsbezeichnung „Fachzahnärztin“ oder „Fachzahnarzt“ setzt grundsätzlich die Anerkennung durch eine deutsche Zahnärztekammer voraus. In Niedersachen ist dies in zwei Fachgebieten möglich: Oralchirurgie und Kieferorthopädie.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung des Antrags fällt gemäß der Kostensatzung der ZKN eine Gebühr i.H.v. 300 € an.
Bearbeitungsdauer
Drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen (Verlängerung möglich).
Ansprechpunkt
Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) ist zuständig, wenn Sie ZKN-Mitglied sind.
Die Ansprechpartner finden Sie hier: Weiterbildung Fachzahnarzt – ZKN – Zahnärztekammer Niedersachsen
Es gibt viele Beratungsangebote. Diese finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.
Lassen Sie sich von einer IQ-Beratungsstelle persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos.
Sie können auch die Hotline vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland“.
Wenn Sie im Ausland sind: Über die Hotline erreichen Sie auch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA). Dies bietet Ihnen vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren und führt eine Standortberatung durch.
Zuständige Stelle
Die Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) ist zuständig, wenn Sie ZKN-Mitglied sind.
Voraussetzungen
- Zahnärztliche Approbation/Berufserlaubnis und Mitgliedschaft bei der ZKN
- Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildungsnachweise mit der niedersächsischen Fachzahnarztweiterbildung
erforderliche Unterlagen
- Formloser schriftlicher Antrag mit Erklärung, dass Sie bislang bei keiner anderen Zahnärztekammer einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben
- Ausländische Ausbildungsnachweise (Studienabschluss inkl. Berufsausübungserlaubnis, Weiterbildungsnachweise inkl. Curricula): Originale oder beglaubigte Kopien mit den dazugehörigen beglaubigten Übersetzungen
- Arbeitszeugnisse über die bisherigen beruflichen Stationen (einschließlich des allgemeinzahnärztlichen Jahres): Originale oder beglaubigte Kopien sowie die dazugehörigen beglaubigten Übersetzungen
- Nachweise/Zertifikate über sonstige einschlägige Kurse oder Lehrgänge: Originale oder beglaubigte Kopien
- tabellarischer Lebenslauf
Verfahrensablauf
Nach einer Vorprüfung Ihrer Antragsunterlagen erhalten Sie von der ZKN eine Rückmeldung, ob noch Unterlagen nachgereicht werden müssen oder ob sonstiger Klärungsbedarf besteht. Im Anschluss wird in der Regel die fachliche Stellungnahme eines Gutachters eingeholt.
Die Gleichwertigkeit setzt voraus, dass keine wesentlichen Unterschiede zu der Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung der ZKN bestehen. Ergibt die Prüfung der Unterlagen, dass die eingereichten Ausbildungsnachweise mit einer Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung der ZKN nicht gleichwertig sind, kommt eine teilweise Anrechnung auf die Weiterbildungszeit in Betracht.
Über die Entscheidung zu Ihrem Antrag erhalten Sie einen Bescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Vor der Antragstellung empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der ZKN:
Weiterbildung Fachzahnarzt – ZKN – Zahnärztekammer Niedersachsen
Öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer in Deutschland
Rechtsbehelf
Widerspruch