Dienstleistung
Kircheneintritt: Erklärung
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
- für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Verfahrensablauf
Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben