Dienstleistung
Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung als Geschädigter beantragen
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Dieser Schaden kann verschiedene Ursachen haben:
- körperliche oder psychische Gewalt
- Kriegsauswirkungen
- Ereignisse während des Zivildienstes
- Schutzimpfungen oder andere präventive Maßnahmen
Zu den Leistungen sind zählen beispielsweise:
- medizinische Behandlung
- Rehabilitation
- Pflege oder finanzielle Unterstützung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
Voraussetzungen
- Sie haben Anspruch auf eine Soziale Entschädigungsleistung.
- Sie haben durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.
- Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge genügt die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs.
- Bei psychischen Gesundheitsstörungen wird die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs im Einzelfall gegebenenfalls vermutet.
- Aus den gesundheitlichen Schäden haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen.
-
Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
- in Deutschland oder im Ausland und haben in Deutschland durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.
- in Deutschland, haben sich aber zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort durch ein bestimmtes Ereignis gesundheitliche Schäden erlitten.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Informationen zur Sozialen Entschädigung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Informationen zur Beantragung Sozialer Entschädigung auf der Internetseite der Sozialplattform
Broschüre zum Entschädigungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Online Datenbank für Betroffene von Straftaten
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
Schlagwörter
Traumaambulanz, Gewalttaten, OEG, Impfgeschädigte, Erwerbsunfähigkeit, Fallmanagement, Fürsorgestellen, soziales Entschädigungsrecht, medizinische Behandlung, sexualisierte Gewalt, Soziale Entschädigung, Betroffene von Straftaten, schnelle Hilfen, Kriegsauswirkungen, Wehrdienstbeschädigte, gesundheitliche Schäden, psychotherapeutische Erstversorgung, Zivildienstbeschädigte, Teilhabeleistungen, Gewaltopfer, Terrortaten, Witwenunterstützung, Versorgungsämter, BVG, schnelle Hilfe, Hilfsmittel, Opfer, Hinterbliebene, Bundesversorgungsgesetz, psychische Gewalt, Gesundheitsschaden, Heilmittel, Pflegeleistungen, Gesundheitsstörung, Angehörige, Opferentschädigung, Unterstützung, Kriegsopfer, Hilfsmittel, Opfer, psychische Gewalt, Hinterbliebene, Gesundheitsschaden, Heilmittel, Pflegeleistungen, Betroffene von Straftaten, Erwerbsunfähigkeit, Gewaltopfer, sexualisierte Gewalt, BVG, Kriegsauswirkungen, Gesundheitsstörung, Angehörige, gesundheitliche Schäden, Bundesversorgungsgesetz, Opferentschädigung, medizinische Behandlung, Traumaambulanz, Terrortaten, Soziale Entschädigung, Teilhabeleistungen, Versorgungsämter, psychotherapeutische Erstversorgung, Fürsorgestellen, schnelle Hilfen, OEG, Witwenunterstützung, Gewalttaten, Zivildienstbeschädigte, soziales Entschädigungsrecht, Wehrdienstbeschädigte, Impfgeschädigte, Fallmanagement, schnelle Hilfe, Unterstützung, Kriegsopfer