Dienstleistung
Fallmanagement im Rahmen der sozialen Entschädigung für Geschädigte beantragen
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Wenn Sie Anspruch auf Soziale Entschädigungsleistungen haben, prüft die Behörde, ob Sie durch ein Fallmanagement unterstützt werden können.
Fallmanagerinnen und Fallmanager stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens als persönliche Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner zur Verfügung und können Sie so entlasten. Sie
- begleiten Sie koordinierend durch Ihr Antrags- und Leistungsverfahren,
- beraten Sie schnell und frühzeitig,
- ermitteln unter anderem Ihren Hilfebedarf,
- können Sie auf mögliche weitere Sozialleistungen hinweisen und
- unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim
Voraussetzungen
- Sie haben Anspruch auf eine Soziale Entschädigungsleistung.
-
Sie sollen ein Fallmanagement erhalten, wenn
- das schädigende Ereignis eine Straftat gegen das Leben oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung war oder
- Sie bei Eintritt des schädigenden Ereignisses minderjährig waren.
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Informationen zu Schnellen Hilfen und Fallmanagement auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Informationen zur Beantragung Sozialer Entschädigung auf der Internetseite der Sozialplattform
Broschüre zum Entschädigungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS
Online Datenbank für Betroffene von Straftaten (ODABS)
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
nicht angezeigt
Schlagwörter
Beistand, Gewalttaten, Erwerbsunfähigkeit, Fallmanagement, Fürsorgestellen, soziales Entschädigungsrecht, sexualisierte Gewalt, Soziale Entschädigung, Betroffene von Straftaten, schnelle Hilfen, gesundheitliche Schäden, psychotherapeutische Erstversorgung, Teilhabeleistungen, Gewaltopfer, Terrortaten, Versorgungsämter, Berechtigte, Ermittlung des Hilfebedarfs, Begleitung des Verfahrens, Geschädigte, schnelle Hilfe, Hilfsmittel, Opfer, psychische Gewalt, Hilfe, Gesundheitsschaden, Heilmittel, Pflegeleistungen, Gesundheitsstörung, Aufklärung, Unterstützung, Hilfsmittel, Opfer, psychische Gewalt, Hilfe, Gesundheitsschaden, Heilmittel, Pflegeleistungen, Betroffene von Straftaten, Erwerbsunfähigkeit, Gewaltopfer, sexualisierte Gewalt, Gesundheitsstörung, gesundheitliche Schäden, Terrortaten, Soziale Entschädigung, Teilhabeleistungen, Versorgungsämter, psychotherapeutische Erstversorgung, Fürsorgestellen, schnelle Hilfen, Gewalttaten, soziales Entschädigungsrecht, Fallmanagement, schnelle Hilfe, Begleitung des Verfahrens, Berechtigte, Ermittlung des Hilfebedarfs, Aufklärung, Geschädigte, Beistand, Unterstützung, Ansprechperson, Hilfsmittelmedizinische Behandlung