Dienstleistung
Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsdauer.
Ansprechpunkt
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.
Zuständige Stelle
Die zuständige Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Schlagwörter
Ausweis, entsperren, Identitätsnachweis, Personalausweis, Entsperrung