Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.


Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.


Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes. 


Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes. 


Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)


Identitätsnachweis, Ausweis, Personalausweis