Ihre Handwerkskammer (HWK) berät Sie zu betriebsbezogenen Rechtsfragen. Sie können sich und Ihr Handwerksunternehmen durch Beratung der HwK Ihres Kammerbezirkes im Bereich Handwerks- und Gewerberecht, Gesellschaftsrecht sowie durch allgemeine Rechtsberatung unterstützen lassen.

Außerdem können Sie sich durch die Handwerkskammer zur Abgrenzung der Zugehörigkeit zur Handwerks- bzw. zur Industrie- und Handelskammer beraten lassen.


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Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Kammerbezirk sich der Sitz Ihres Unternehmens befindet.


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