Dienstleistung
Änderung des Sitzes oder Wohnsitzes von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen übermitteln mitteilen
Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer müssen Sie Ihrer neuen sowie der bisherigen Stammbehörde einen Wechsel des Sitzes oder Wohnsitzes mitteilen. Dies ist wichtig, damit Ihre Registrierung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten korrekt verwaltet und wichtige Dokumente an die neue zuständige Stammbehörde übergeben werden können.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Voraussetzungen
- Sie müssen als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert sein.
- Es muss ein Wechsel Ihres Sitzes oder Wohnsitzes stattfinden.
Verfahrensablauf
Den Wechsel des (Wohn-)Sitzes können Sie schriftlich und formlos mitteilen:
- Sie senden die Mitteilung an bisherige und zukünftige Stammbehörde.
-
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Ihr Name
- Ihre alte Anschrift (bisheriger Sitz oder Wohnsitz)
- Ihre neue Anschrift (neuer Sitz oder Wohnsitz)
- Datum des Umzugs
- Weitere Kontaktdaten (optional, zum Beispiel Telefon oder E-Mail)
- Die bisherige Stammbehörde übergibt alle wichtigen Dokumente der für Ihren neuen (Wohn-)Sitz zuständigen Stammbehörde.