Eingriffe oder Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, müssen bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.


nicht angegeben


Es fallen keine Gebühren an.


Das Vorhaben ist mindestens 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen.


Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).


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  • ausgefülltes Formular "Anzeige Vorhaben nach dem TierSchG"
  • Qualifikationsnachweis des Personals

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Die Kenntnisnahme des/der Tierschutzbeauftragen ist erforderlich.


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Heilhilfsberufe, naturwissenschaftliche Hilfsberufe, Heilhilfsberufe, naturwissenschaftliche Hilfsberufe