Eingriffe oder Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten, oder Organismen, die bei Tieren mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, müssen bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.


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Es fallen keine Gebühren an.


Das Vorhaben ist mindestens 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen.


Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).


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  • ausgefülltes Formular "Anzeige Vorhaben nach dem TierSchG"
  • Qualifikationsnachweis des Personals

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Die Kenntnisnahme des/der Tierschutzbeauftragen ist erforderlich.


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