Einrichtungen zur Bestrahlung im Sinne der Lebensmittelbestrahlungsverordnung müssen zugelassen werden.

Voraussetzungen:

  • Die Bestrahlungsanlage muss den Anforderungen der empfohlenen internationalen Verfahrensleitsätze der Codex-Alimentarius-Kommission entsprechen.
  • Für die Anlage muss eine verantwortliche Person bestimmt werden.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.



Gebühr: EUR 12,00 - 2.060,00

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Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).


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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


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