Dienstleistung
Vorläufiges Biergesetz - Zulassung von Ausnahmen
Die Bereitung von Bier ("besonderes Bier"), das den Vorgaben des vorläufigen Biergesetzes (VorlBierG) nicht entspricht, kann auf Antrag zugelassen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 50,00 - 500,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristvorgabe.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
-
detailierte Beschreibung
- des Produkts und
- der Abweichung vom Vorläufigen Biergesetz
- ggf. Rezepturangaben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
- Vorläufiges Biergesetz (Vorl.BierG)
Rechtsbehelf
nicht angegeben