Die Bereitung von Bier ("besonderes Bier"), das den Vorgaben des vorläufigen Biergesetzes (VorlBierG) nicht entspricht, kann auf Antrag zugelassen werden.



Gebühr: EUR 50,00 - 500,00

Es gibt keine Fristvorgabe.


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Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.


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  • detailierte Beschreibung
    • des Produkts und
    • der Abweichung vom Vorläufigen Biergesetz
  • ggf. Rezepturangaben

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  • Vorläufiges Biergesetz (Vorl.BierG)

nicht angegeben