Deutscher Weinbrand darf nur mit einer Amtlichen Prüfungsnummer in den Verkehr gebracht werden. Zur Erteilung der Prüfungsnummer muss der Weinbrand analytisch untersucht werden.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.



Gebühr: EUR 12,00 - 2.060,00

nicht angegeben


Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).


Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).


nicht angegeben


nicht angegeben


Zur Analyse müssen mindestens 3 Flaschen des Weinbrands unentgeltlich beigefügt werden.


nicht angegeben


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