Die Herstellung von Nitritpökelsalz bedarf der Genehmigung der zuständigen Stelle.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.



Gebühr: EUR 50,00 - 530,00

nicht angegeben


Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.


nicht angegeben


nicht angegeben


nicht angegeben


  • amtliches Führungszeugnis für den für die Herstellung Verantwortlichen

nicht angegeben


Die Produktion muss in einem separaten Raum stattfinden.


nicht angegeben