Bei folgenden Anliegen aus dem Bereich Hufbeschlagswesen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:

  • Prüfung von Hufbeschlagschmieden,
  • Zeugniserteilung,
  • Ausstellung von Anerkennungsurkunden,
  • Ausnahmegenehmigungen zur Zulassung zur Prüfung für Personen ohne Standardzulassungsvoraussetzungen,
  • Anerkennung von Hufbeschlagschulen,
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 1 Hufbeschlaggesetz bei Personen, die ohne Anerkennung als Hufschmied arbeiten.

Die Gebührensätze richten sich nach den Vorgaben der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (Abschnitt X) in der jeweils gültigen Fassung.


Es müssen keine Fristen zu beachtet werden.


nicht angegeben


Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).


nicht angegeben


nicht angegeben


nicht angegeben


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


nicht angegeben


nicht angegeben