Wenn Sie zeitlich begrenzte wissenschaftliche Versuche zur Weiterentwicklung von Zusatzstoffen mit Fütterungsversuchen durchführen wollen, benötigen Sie für die Fütterungsversuche die Zulassung der zuständigen Stelle.


Gemäß ALLGO - Kostentarif Ziffer 34.3 betragen die Gebühren 150,00 bis 600,00 Euro.


nicht angegeben


Es sind keine Fristen zu beachten.


Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.


nicht angegeben


  • Firmensitz in Niedersachsen

nicht angegeben


  • Benennung des wissenschaftlichen Leiters des Versuches
  • Angaben zu
    • Versuchsfuttermittelhersteller
    • Versuchsbetrieb
    • Versuchsplan
    • Dauer und Zweck des Versuches
  • Benennung der Tierart

nicht angegeben


nicht angegeben