Für den grenzüberschreitenden Handel mit Futtermitteln können, je nach Exportland, unterschiedliche Bescheinigungen notwendig sein (z.B. Free-Sale- Zertifikat, Export-Zertifikat, Amtliche Bescheinigung zur Zulassung, Registrierung).


Gemäß ALLGO Kostentarif Ziffer 34.5 betragen die Gebühren 30,00 bis 500,00 Euro.


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Die Antragstellung muss vor dem geplanten Export des Produktes erfolgen.


Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.


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  • Angaben zum Produkt mit Deklaration
  • Untersuchungszeugnis
  • Angaben zu Herstellungsdatum und Menge
  • Angaben zum Exportland und Exportdatum

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  • jeweilige Importbestimmungen der Empfängerstaaten (derzeit 203)

nicht angegeben