Läuft die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte ab, können Sie

  • als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
  • als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person

eine Folgekarte beantragen.

Die Unternehmenskarte ist unpersönlich auf Ihr Unternehmen ausgestellt und nach der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Kartenablauf müssen Sie eine neue Folgekarte beantragen. Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor dem Ablaufdatum stellen.

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs Ihrem Unternehmen zuzuordnen.


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Abgabe: EUR 34,00

Die Erneuerung der Unternehmenskarte kann frühestens sechs Monat vor Ablauf neu beantragt werden.


Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.


Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.


  • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen. 
  • Ihr Unternehmen besitzt bereits eine Unternehmenskarte, die erneuert werden muss.

Nicht angegeben


Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Nicht angegeben


Nicht angegeben


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