Dienstleistung
Grundbuchabrufverfahren
Das Land Niedersachsen hat seit dem 02.12.2002 das automatisierte Abrufverfahren für das elektronisch geführte Grundbuch eingeführt. Im Rahmen des Abrufverfahrens können die Notarinnen und Notare, Versicherungen, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Banken und Sparkassen auch über die Öffnungszeiten der Grundbuchämter hinaus die Grundbücher sämtlicher umgestellter Amtsgerichte Niedersachsens vom Schreibtisch aus am eigenen PC einsehen. Der Gang zum Amtsgericht gehört dann der Vergangenheit an.
Grundbuchabrufverfahren
Welche Fristen muss ich beachten?
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Welche Gebühren fallen an?
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Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
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Zuständige Stelle
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Voraussetzungen
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Formulare
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erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
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Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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Schlagwörter
OpenData, OpenData