Dienstleistung
Bauaktenarchiv
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.
Ansprechpunkt
Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Spezielle Hinweise für - Landkreis Oldenburg
erforderliche Unterlagen
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Weiterführende Informationen
Informationsblatt zur Anforderung von Altunterlagen/Akteneinsicht
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben