Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


nicht angegeben


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.


nicht angegeben


nicht angegeben


nicht angegeben


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


nicht angegeben


nicht angegeben