Gewerbebetriebe können ihren Restabfall

  •  in städtischen Abfallbehältern sowie
  •  in eigenen Behältern

sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.


Spezielle Hinweise für - Landkreis Oldenburg

Allgemeine Informationen

Gewerbebetriebe haben die Pflicht zur Abfalltrennung und Entsorgung gemäß der Gewerbeabfallverordnung. Es ist mindestens ein Behälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgers vorzuhalten. Nähere Festlegungen dazu trifft die jeweilige Satzung der zuständigen Gebietskörperschaft.

Zusätzlich zum öffentlich-rechtlichen Entsorger darf ein privates Entsorgungsunternehmen für Abfälle zur Verwertung beauftragt werden.




Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Spezielle Hinweise für - Landkreis Oldenburg

Weitere Informationen zur Abfallwirtschaft im Landkreis Oldenburg finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Bodenschutz und Abfallwirtschaft:  Abfallwirtschaft | Landkreis Oldenburg


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