Dienstleistung
Gewerbemüll Entsorgung
Gewerbebetriebe können ihren Restabfall
- in städtischen Abfallbehältern sowie
- in eigenen Behältern
sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Oldenburg
Allgemeine Informationen
Gewerbebetriebe haben die Pflicht zur Abfalltrennung und Entsorgung gemäß der Gewerbeabfallverordnung. Es ist mindestens ein Behälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgers vorzuhalten. Nähere Festlegungen dazu trifft die jeweilige Satzung der zuständigen Gebietskörperschaft.
Zusätzlich zum öffentlich-rechtlichen Entsorger darf ein privates Entsorgungsunternehmen für Abfälle zur Verwertung beauftragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Abfallwirtschaft im Landkreis Oldenburg finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Bodenschutz und Abfallwirtschaft: Abfallwirtschaft | Landkreis Oldenburg