Dienstleistung
Hausmüll Entsorgung
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Oldenburg
Allgemeine Informationen
Abfälle sind zur Abholung in den dafür zugelassenen Abfallbehältern bereitzustellen. Zugelassene feste Abfallbehälter sind:
- schwarze Abfallbehälter für Restabfall in den Größen 80 l, 120 l und 240 l
- braune Abfallbehälter für Bioabfall in den Größen 80 l, 120 l und 240 l
- grüne Abfallbehälter für Papierabfall in der Größe 240 l sowie
- Abfallgroßbehälter für Restabfall und Papierabfälle mit 1.100 l Füllraum
Für Ab-, An- und Ummeldungen von Abfallbehältern, für einen Behältertausch, bei Verlust oder Defekt von Abfallbehältern sowie für sonstige Änderungen bezüglich der Abfallbehälter nutzen Sie gerne unser Online-Formular.
Weitere Informationen zur Abfallwirtschaft im Landkreis Oldenburg finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Bodenschutz und Abfallwirtschaft: Abfallwirtschaft | Landkreis Oldenburg
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich .
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich .
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).