Dienstleistung
Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen
Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Sie haben Ihre ärztliche Ausbildung in
- einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder
- in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, Island, Liechtenstein, Norwegen) oder
- der Schweiz oder
- einem anderen Staat (Drittstaat) absolviert?
Dann können Sie ebenfalls Ihre Approbation als Ärztin oder Arzt in Deutschland beantragen. Für die Erteilung der Approbation muss ein im Ausland abgeschlossenes Medizinstudium dem deutschen Medizinstudium gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit wird durch die für Sie zuständige Behörde überprüft.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie Ihre Approbation innerhalb von maximal 3 Monaten.
Zuständige Stelle
Niedersächsischer Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA)
Voraussetzungen
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt.
- Sie sind gesundheitlich geeignet, den ärztlichen Beruf auszuüben.
-
Sie haben die ärztliche Ausbildung
- in der Bundesrepublik Deutschland oder
- in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen), der Schweiz oder einem anderen Staat (Drittstaat) erfolgreich abgeschlossen.
- Ihre im Ausland abgeschlossene Ausbildungen ist der deutschen Ausbildung gleichwertig.
-
Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Hinweise (Besonderheiten)
Bewerbung im Ausland in einem Gesundheitsberuf:
Für die Ausübung des Beruf einer Ärztin/eines Arztes im Ausland wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigt. Diese Bescheinigung wird durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Niedersachsen tätig waren.