Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer Abfallanfallstellen  in abfallrechtlichen Verfahren zu ermöglichen, müssen Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.

Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen an. Die Betriebsnummern erhalten Sie in Niedersachsen von dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim.

Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Abfallanfallstellen müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.


  • Die Abfallerzeugernummer können Sie in Niedersachsen über den Online-Dienst beantragen.
  • Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Ggf. fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
  • Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.

Der Fixpreis richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen.


Allgemeine Gebührenordnung Niedersachsen

Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Die Erzeugernummer muss vor Beginn der Entsorgung erteilt werden.


Die angegebene Bearbeitungsdauer kann abweichen, wenn die Unterlagen nicht vollständig vorliegen.
Bearbeitungsdauer: 7 Werktage

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz


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