Dienstleistung
Abschlagszahlung für Sachkosten für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen
- Sachkosten für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft Auszahlung
- Abschlagszahlung für die Erstattung von Sachkosten für aus öffentlichen Schulen hervorgegangene Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft
- Im laufenden Schuljahr können Abschlagszahlungen beantragt werden
- Zuständige Behörde: Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg (landesweite Zuständigkeit)
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufbewahrungsfrist:
10 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 5 bis 10 Werktage
Ansprechpunkt
Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Voraussetzungen
Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Abschlagzahlung
- Gegebenenfalls Nachweis der Ausnahmegenehmigung durch das niedersächsische Kulturministerium
Verfahrensablauf
Abschlagszahlungen für die Sachkostenerstattung können Sie für das jeweilige kommende Schuljahr beantragen.
- Sie füllen den Antrag auf Abschlagszahlungen aus und senden ihn in unterzeichneter Fassung elektronisch an die zuständige Behörde
- Die Behörde prüft Ihren Antrag und gewährt bei einem positiven Ergebnis monatliche Abschlagszahlungen
- Nach Ende des Schuljahres müssen Sie einen Antrag auf Sachkostenerstattung stellen und dabei die erhaltenen Abschlagszahlungen angeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Ablauf des Schuljahres muss die Erstattung der Sachkosten gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.
Für die Erstattung der Personalkosten können ebenfalls Abschlagszahlungen beantragt werden.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Schlagwörter
Sächliche Kosten, Abschlagszahlung, Sachkostenerstattung, Abschlag, kirchliche Trägerschaft, Personalkosten, Ersatzschule, Sachkosten, Persönliche Kosten