Dienstleistung
Änderung eines Aus- oder Weiterbildungsgangs für psychosoziale Prozessbegleitung mitteilen und die Anerkennung überprüfen lassen
Sie können Änderungen zur Aus- oder Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung gegenüber der anerkennenden Stelle mitteilen und die Anerkennung erneut überprüfen lassen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Ansprechpunkt
Zuständig ist das Niedersächsische Justizministerium
Voraussetzungen
Die Aus- oder Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung muss im Land Niedersachsen anerkannt sein.
erforderliche Unterlagen
- Datenformular: Einverständnis zur Datenerfassung
- Lehrplan, der der Aus- oder Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung zugrunde liegt.
- Weitere Kursangaben mit identischen Inhalt und Zeitrahmen nebst jeweiligem Lehrplan und Dozentenlisten mit Namen und Qualifikation
- Weitere Kursangaben mit abweichendem Inhalt oder Zeitrahmen
- Liste der lehrenden Personen mit Namen und Qualifikation zu der Aus- oder Weiterbildung zu der psychosozialen Prozessbegleitung
- Änderungen mit Bezug zur Anerkennungsvoraus-setzung müssen schriftlich mitgeteilt werden.
Verfahrensablauf
Sie können die Änderungen in Bezug auf die Anerkennungsvoraussetzung schriftlich oder online anzeigen.
Ihre Anzeige wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wer eine Anerkennung erhalten hat, muss
- die zuständige Stelle darüber informieren, wenn eine Anerkennungsvoraussetzung nicht mehr vorliegt, und
- auf Verlangen nachweisen, dass die Anerkennungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen.
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in der Form eines elektronischen Dokuments nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz vom 21. Oktober 2011 (Nds. ERVVO-Justiz - Nds. GVBl. S. 367) Klage bei dem Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden.