Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:

  • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
  • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
  • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
  • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
  • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
  • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
  • Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
  • Versiegelungsabgaben
  • Walderhaltungsabgaben

Die Anliegerbescheinigung wird von der zuständigen Stelle ausgestellt.


§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
§ 135a Baugesetzbuch (BauGB)
§ 64 Baugesetzbuch (BauGB)
§§ 154 f. Baugesetzbuch (BauGB)
§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


  • formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
  • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
  • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
  • Flurkartenauszug (Kopie)

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport