Wer den Beruf als Ärztin oder Arzt in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar und wird von der zuständigen Stelle erteilt.

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA).


Internetauftritt des Niedersächsischen Zwecksverbands zur Approbationserteilung

  • Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf
    • den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,
    • die Staatsangehörigkeit sowie
    • die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes beziehen.

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Bewerbung im Ausland in einem Gesundheitsberuf:

Für die Ausübung des Beruf einer Ärztin/eines Arztes im Ausland wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigt. Diese Bescheinigung wird durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Niedersachsen tätig waren.


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung