Wer den Beruf als Apothekerin/Apotheker in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis.

Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar.

Die Zuständigkeit liegt bei der Apothekerkammer Niedersachsen.


Apothekerkammer Niedersachsen

  • Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf
    • den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland
      sowie
    • die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes beziehen.

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Ca. 2 Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen.


Widerspruch möglich.


Wer im Ausland den Beruf einer Apothekerin/eines Apothekers ausüben möchte, wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigen. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern der Beruf zuletzt in Niedersachsen ausgeübt wurde.


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und Apothekerkammer


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