Leistungsbeschreibung

Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ermöglicht Personen in Heilberufen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI), zukünftig damit zum Beispiel den Zugriff auf die ePatientenakte oder das eRezept. Der Prozess zum Erhalt des eHBA beinhaltet zwei kostenpflichtige Schritte: Den Eintrag in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) und die Bestellung der eHBA-Chipkarte bei einem Vertrauensdienstanbieter (VDA).

Prozessbeschreibung

1. Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)

Sie beantragen den Eintrag in das eGBR. Dafür füllen Sie das Antragsformular mit Ihren Daten aus. Sie benötigen für den Eintrag in das eGBR einen Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde). Der Eintrag ins eGBR kostet einmalig eine Verwaltungsgebühr. Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft und Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine E-Mail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer. Mit der Vorgangsnummer können Sie dann Schritt 2 ausführen.

2. Vertrauensdiensteanbieter (VDA)

Sie bestellen kostenpflichtig Ihren eHBA als Chipkarte bei einem VDA Ihrer Wahl. Unabhängig vom gewählten Dienstleister erhalten Sie einen vollwertigen eHBA. Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.

Sie beantragen den Eintrag in das eGBR. Dafür füllen Sie das Antragsformular mit Ihren Daten aus. Sie benötigen für den Eintrag in das eGBR einen Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde). Der Eintrag ins eGBR kostet einmalig eine Verwaltungsgebühr. Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft und Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine E-Mail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer. Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren eHBA als Chipkarte bei einem VDA Ihrer Wahl. Unabhängig vom gewählten Dienstleister erhalten Sie einen vollwertigen eHBA.


  • Vorliegen der Berufserlaubnis
  • Zahlung der Verwaltungsgebühr

  • Ausgefüllter Antrag
  • Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
  • Ggf. Nachweise über die Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)

- hinzu kommen Kosten für die Bereitstellung des Ausweises beim ausgewählten Vertrauensdienstanbieter (VDA),
Gebühr: EUR 40,00

In der Regel zwei Monate.


Es ist ein Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster einzureichen.


Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Leistungserbringer, eHBA, Heilberufsausweis, Heilberufeausweis, Nichtapprobierter Gesundheitsfachberuf