Dienstleistung
Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige
Wer
- Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm und
- Pakete mit einem Einzelgewicht von nicht mehr als 20 kg
gewerbsmäßig für andere befördert, muss dies schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Eine Lizenz ist nicht erforderlich. Auch die Änderung und Beendigung des Betriebs ist anzeigepflichtig.
Weitere Informationen:
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.
Bundesnetzagentur
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs müssen innerhalb eines Monats angezeigt werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Schlagwörter
Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige