In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

Ihr Personalausweis abläuft,

  • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • Sie in Deutschland gemeldet sind und
  • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

  • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
  • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.


Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.


  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

Antragsteller ab 24 Jahren
Gebühr: EUR 37,00
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Gebühr: EUR 37,00
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland/durch eine nicht zuständige Behörde im Inland auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat
Gebühr: EUR 30,00
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Gebühr: EUR 22,80
Antragsteller unter 24 Jahren
Gebühr: EUR 22,80
Für den vorläufigen Personalausweis.
Gebühr: EUR 10,00
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
Gebühr: EUR 13,00
Bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
Zuschlag: EUR 13,00
Für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland.
Zuschlag: EUR 30,00

Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.


Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
ab Antragstellung bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können
Bearbeitungsdauer: 2 bis 3 Wochen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


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