Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.


  • gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
  • kein Privatstellplatz vorhanden


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.


AG Kommunenredaktion


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