Als Autorin oder Autor eines Kinderfilms können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, um ein Drehbuch oder Treatment zu erstellen. Die Förderung wird im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Kuratorium junger deutscher Film vergeben.

Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein.

Kinderfilme sind solche Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme, die sich insbesondere durch ihre Themen, ihre Haltung und ihre Gestaltung an Kinder bis zu 12 Jahren richten und für diese Personengruppe geeignet sind.

Gefördert werden kann

  • die Erstellung eines deutschsprachigen Treatments eines originären Stoffs für einen programmfüllenden Kinderfilm (mindestens 59 Minuten) oder
  • die Entwicklung eines deutschsprachigen Drehbuchs von künstlerischer Qualität für einen programmfüllenden Kinderfilm (mindestens 59 Minuten).

Sie können eine Förderung als Zuschuss bis zu folgender Höhe erhalten:

  • für Treatments: maximal EUR 8.000
  • für Drehbücher: maximal EUR 30.000, in wenigen, besonderen Ausnahmefällen bis zu EUR 50.000.

Ihr Projekt kann auch in mehreren Förderstufen in Folge gefördert werden, also zum Beispiel erst das Drehbuch, dann die Produktion.

Wenn Sie ein Drehbuch oder Treatment für einen Kinderfilm von besonderer künstlerischer Qualität entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Förderung erhalten.


Ihren Förderantrag müssen Sie schriftlich und zusätzlich per E-Mail stellen:

  • Laden Sie den Antrag für den Bereich Kinderfilmförderung von der Internetseite des Kuratoriums junger deutscher Film oder der BKM herunter.
  • Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie Antrag und Unterlagen in 11-facher Ausfertigung per Post an das Bundesarchiv.
  • Schicken Sie die Unterlagen zusätzlich als PDF-Datei per E-Mail an das Kuratorium junger deutscher Film (antrag@kjdf.org).
  • Der Auswahlausschuss der BKM und des Kuratoriums junger deutscher Film berät über Ihren Antrag. Der Vorstand entscheidet auf der Grundlage des Votums des Auswahlausschusses, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wird.
  • Sie erhalten dann einen Fördervertrag oder die Benachrichtigung über die Ablehnung Ihres Antrags.

Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde:

  • Sie schließen einen Fördervertrag mit dem Kuratorium junger deutscher Film.
  • Die Fördersumme wird Ihnen in zwei Raten ausgezahlt, das Nähere regelt der Fördervertrag.
  • Die geförderten Projekte werden in fachlicher und organisatorischer Hinsicht von einer Projektbetreuerin betreut und geprüft.
  • Erstellen Sie nun das Treatment oder Drehbuch.
  • Im Anschluss müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung zweckentsprechend verwendet haben.
  • Bei Treatments:
    • Reichen Sie beim Kuratorium junger deutscher Film ein branchenübliches Treatment von in der Regel 15 DIN-A4-Seiten ein.
    • Das Kuratorium junger deutscher Film prüft dann, ob sich Ihr Treatment als Grundlage für die Erstellung eines Drehbuchs eignet, das im Rahmen der Kinderfilmförderung von Kuratorium und BKM gefördert werden könnte.
  • Bei Drehbüchern:
    • Legen Sie das fertiggestellte Drehbuch auf Grundlage der Empfehlung des Projektbetreuers dem Vorstand des Kuratoriums vor.
    • Das Kuratorium nimmt Ihr Drehbuch ab.
    • Bei der Verfilmung müssen Sie im Vorspann, Abspann oder an beiden Stellen auf die Förderung hinweisen und das Logo des Kuratoriums junger deutscher Film sowie der BKM einblenden.
    • Nach der Verfilmung müssen Sie dem Kuratorium ein Belegexemplar des Films zur Verfügung zu stellen.
    • Sie räumen dem Kuratorium das Recht ein, geförderte Filme im Rahmen einer Selbstdarstellung allein oder in Zusammenarbeit mit Dritten, kostenlos zu verwenden.
    • Sie müssen die Sperrfristen einhalten, die gemäß Filmförderungsgesetz bei Abschluss des Fördervertrages jeweils gelten.

Ansprechpartner für inhaltliche Fragen zum Verfahren und zur Antragstellung:

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Referat K 35f
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

Drehbuch- und Treatment-Förderung programmfüllende Kinderfilme
Marian Tobsing
Telefon: 030 1868143116
Telefax: 030 18681543116
E-Mail: marian.tobsing@bkm.bund.de

Postadresse zum Einreichen von Anträgen:

Bundesarchiv
Filmförderung
Finckensteinallee 63
12205 Berlin

Zusätzliche E-Mail-Adresse zum Einreichen von Anträgen:
antrag@kjdf.org


Ihr Kinderfilmprojekt muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um gefördert werden zu können:

  • deutschsprachiges Drehbuch, das einen programmfüllenden Kinderkinofilm (mindestens 59 Minuten) erwarten lässt oder
  • deutschsprachiges Treatment nach einem originären Stoff für einen programmfüllenden Kinderfilm,
  • außergewöhnliche filmische Qualität,
  • Eine Auswertung im Kino ist zu erwarten.
  • Sie haben das Projekt zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen und
  • Sie und der Regisseur oder die Regisseurin haben Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Tätigkeitsmittelpunkt in Deutschland.

Bei einem Antrag auf Treatmentförderung zusätzlich:

  • Sie können mindestens ein verfilmtes Drehbuch für einen programmfüllenden Spiel- oder Dokumentarfilm gleich welchen Genres vorweisen, das Sie selbst oder mit maximal zwei anderen Autorinnen oder Autoren geschrieben haben.

Als öffentlich-rechtlicher oder privater Rundfunk können Sie keine Förderung beantragen.


  • Treatmentförderung:

    • Link oder DVD zu einem programmfüllenden Film eines verfilmten Drehbuchs von Ihnen
    • Exposé von maximal drei Seiten,
    • Writer’s Note, aus der sich ergibt, warum Sie diesen Stoff gewählt haben,
    • Ihre Biografie,
    • Angaben über Ihren beruflichen Werdegang sowie bisherige Werke als Autorin oder Autor,
    • Erklärung über Urheberrechte an Stoff und Titel
  • Drehbuchförderung:

    • Inhaltsangabe des Filmvorhabens, nicht länger als eine DIN-A4-Seite,
    • eine kurze Charakterisierung der Hauptfiguren und Angaben zur Zielgruppe und Auswertung,
    • Treatment
    • ausgearbeitete Dialogszene
    • Ihre Biografie,
    • Angaben über Ihren beruflichen Werdegang sowie bisherige Werke als Autorin oder Autor,
    • Erklärung über Urheberrechte an Stoff und Titel
      • alternativ: Wenn Sie nicht über diese Rechte verfügen, müssen Sie den Erwerb dieser Rechte oder die Option darauf belegen.

  • bei Ablehnung: keine
  • bei Bewilligung: Verwaltungsgebühr in Höhe von 2 Prozent der zugewendeten Summe. Dieser Betrag wird bei der Auszahlung des Zuschusses einbehalten. Die Gebühr ist Teil der Kosten des geförderten Projektes.

Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.

In der Regel gibt es 2 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie den Internetseiten des Kuratoriums junger deutscher Film und der BKM entnehmen. Es gilt der Posteingang beim Bundesarchiv.


Von der Antragsstellung bis zur Entscheidung über Ihren Antrag vergehen etwa 12 Wochen.


Formulare: ja

Online-Verfahren: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Antragsformular für den Bereich Kinderfilmförderung

Wenn das Kuratorium junger deutscher Film eine Förderung für Ihr Projekt schon einmal abgelehnt hat, müssen Sie es für einen neuen Förderantrag in wesentlichen Punkten überarbeiteten und verändern. Sie müssen diese Veränderungen dann in Ihrem Antrag schildern. Eine Wiedereinreichung ist in der Regel nur in der Produktionsförderung Langfilm möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Kuratoriums junger deutscher Film.


Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien


Drehbuchförderung, Filmförderungsgesetz, Bundesarchiv, Förderrichtlinie des Kuratoriums junger deutscher Film, Herstellung programmfüllender Kinderfilmvorhaben, Zuschuss, Zuwendung, programmfüllende Kinderfilme, Richtlinie für die kulturelle Filmförderung der BKM, FFG, Filmförderung, Förderung, Fördermittel, Filmförderungsanstalt, Kuratorium junger deutscher Film, Filmförderrichtlinie, BKM, Treatmentförderung, FFA, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien