Dienstleistung
Handwerk: Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern
Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern können beide Streitparteien die bei der Handwerkskammer eingerichtete Vermittlungsstelle in Anspruch zu nehmen. Diese versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Die dort tätigen Schlichter sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk der Handwerksbetrieb liegt. Auf der Internetseite des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks finden Sie eine Übersicht der Handwerkskammern in Deutschland.
Übersicht der Handwerkskammern in Deutschland
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk der Handwerksbetrieb liegt. Auf der Internetseite des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks finden Sie eine Übersicht der Handwerkskammern in Deutschland.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben