Dienstleistung
Hunderegister Abmeldung wegen Tod des Hundes
Verstirbt ein beim Hunderegister gemeldeter Hund, ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Die Abmeldung kann online oder per Formular erfolgen.
Online-Abmeldung des Hundes
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach dem Tod des Hundes zu erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.
Hunderegister Niedersachsen
§ 16 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.