Dienstleistung
Kanzleipflicht nach Patentanwaltsordnung
Grundsätzlich müssen Patentanwältinnen und Patentanwälte gemäß § 26 Patentanwaltsordnung (PAO) eine Kanzlei im Bundesgebiet einrichten.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium
Schlagwörter
Kanzleipflicht nach Patentanwaltsordnung