Ein Unternehmen, das die Verwiegung und Einstufung nach Handelsklassen von Rinder-, Schweine- und Schafschlachtkörpern durchführt, wird als Klassifizierungsunternehmen bezeichnet.


Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz (FlG) bedürfen der Zulassung.


Fleischgesetz (FlG)

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.


Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner.

  • Gewähr für die notwendige Unabhängigkeit von den Beteiligten der gesamten Vermarktungskette Fleisch
  • Zuverlässigkeit und Sachkunde
  • Niederlassung oder zustellungsfähige Anschrift im Inland
  • Beschäftigung einer für die ordnungsgemäße Klassifizierung hinreichende Anzahl zugelassener Klassifiziererinnen und Klassifizierer und
  • Erfüllen der Voraussetzungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17020:2004-11 Typ A
  • Die Vorlage einer Akkreditierungsurkunde einer Akkreditierungsstelle ist keine Zulassungsvoraussetzung.

Es werden keine Unterlagen benötigt.


Es fallen keine Gebühren an.


Die Zulassung muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung