Der qualifizierte Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.


Dieser qualifizierte Krankentransport wird grundsätzlich  über den bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger sichergestellt und teilweise durch Unternehmen und Hilfsorganisationen, die eine Genehmigung für derartige Krankentransporte erhalten haben, im Übrigen durch die Luftrettung des Landes ergänzt.

Die Zuständigkeit liegt:
  • beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und Rettungsdienstzweckverbänden (bodengebundener Rettungsdienst)
  • beim Landespolizeipräsidium Niedersachsen (Luftrettung).

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es gelten die vom Land mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbarten Entgelte.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Krankentransport Durchführung, Notruf, Notarzt, Rettungsdienst, Notfallnummer, Feuerwehr, 112, 110