Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Bei Frauen: Wenn  

  • eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.

Bei gesunden Männern:

  • Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.

In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.


Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 


Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.


  • Elektronische Gesundheitskarte

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 


Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Kassenleistung, Sterilisation, durch Krankheit erforderliche Sterilisation, Krankenkassenleistung