Sie möchten ein Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertengesetz (SGB IX) durchführen lassen und wissen nicht, welches Versorgungsamt bzw. welche Landessozialverwaltung für Sie örtlich zuständig ist? Hier finden Sie Hilfe.


http://www.soziales.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=12&_psmand=2