Wer als Patentanwältin/Patentanwalt tätig werden möchte, darf die folgenden Aufgaben wahrnehmen:

  • Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Know-how, Sortenschutz und Ähnliches
  • Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte
  • Verfolgen von Schutzrechtsverletzungen (soweit Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten)
  • Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht, Bundessortenamt und anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren

Niedersächsisches Justizministerium