Wer als Syndikusrechtsanwältin oder Syndikusrechtsanwalt tätig werden möchte, benötigt eine Zulassung. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) oder Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) ausgeübt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.


§§ 46a Absatz 2 Satz 1, 33 Absatz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen

  • allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zum Beruf der Rechtsanwältin/des Rechtsanwalts 
  • keine Zulassungsversagungsgründe
  • Tätigkeit gem. § 46 Absatz 2 bis 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

§ 46 Abs. 2 bis 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

  • öffentlich beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt, über das Bestehen der Eignungsprüfung oder über anderweitige Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
  • Lebenslauf mit Lichtbild,
  • ggf. öffentlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde oder Nachweis über den Erwerb eines anderen akademischen Grades,
  • Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Abschrift des Arbeitsvertrags oder der Arbeitsverträge,
  • von Arbeitgerberin/Arbeitgeber und antragstellende Person unterschriebene Tätigkeitsbeschreibung,
  • die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Nachweise verlangen"

§4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Es fallen Gebühren nach § 192 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i. V. m. der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. 


§ 39 Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
§ 192 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Niedersächsisches Justizministerium


List-ID 836 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)


Rechtsanwaltschaft Zulassung als Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt