Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, sollten Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":

Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.


  • Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
    • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben.
    • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
    • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
  • Meldebescheinigung
  • Sofern erforderlich:
    • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
    • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

Gebühr: kostenfrei

Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch den Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.


Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)


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