• Das Land Niedersachsen vergibt jährlich Stipendien für innovative Musikkompositionen. Das Stipendium soll freiberufliche Nachwuchskünstlerinnen und -künstler finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Teil des Förderzeitraumes (ein bis zwei Monate) in den Martin-Kausche-Ateliers in Worpswede zu verbringen.
  1. Umfang der Förderung
  • Die Höhe des Stipendiums kann zwischen 3.000 Euro und 12.000 Euro betragen.
  1. Allgemeine Informationen
  • Bewerbungen müssen bis zum 28. Februar des jeweiligen Jahres eingehen. Neben einer Biographie sind Materialien über das aktuelle künstlerische Schaffen beizufügen. Die geplanten künstlerischen Vorhaben sind darzulegen.
  • Lesen Sie die Förderkriterien zur Vergabe des vorliegenden Stipendienprogramms genau durch.
  • Registrieren Sie sich anschließend im Onlineantragsverfahren.  
  • Füllen Sie alle Pflichtfelder aus, geben Sie alle Pflichterklärungen ab und laden Sie alle Pflichtdokumente hoch.
  • Reichen Sie Ihren Antrag zunächst online ein und drucken Sie das Antragsformular anschließend aus.
  • Unterzeichnen Sie das ausgedruckte Antragsformular und senden Sie es ohne Anlagen an die Bewilligungsbehörde (MWK).
  • Sobald die Antragsfrist abgelaufen ist, werden die eingereichten Anträge auf formale und fachliche Voraussetzungen geprüft.
  • Es folgt ein Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur


  • Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die ihren Wohnsitz/Produktionsstandort in Niedersachsen haben und das 40. Lebensjahr bzw. nachweislich Schwerbehinderte das 45. Lebensjahr bis zum 31. Dezember des Vorjahres noch nicht vollendet haben. Eine Ausnahme von der Altersgrenze ist auch gegeben, wenn der Abschluss der künstlerischen Ausbildung zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
  • Die künstlerische Ausbildung muss zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein.
  • Ein Stipendium wird nicht gewährt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber während des Stipendienzeitraums regelmäßige Leistungen von Dritten (z. B. Aufenthalts oder Arbeitsstipendien) oder eine Landesförderung erhält.
  • Der/Die Antragsteller/in erklärt sich bereit, im Falle einer Förderung die Arbeitsergebnisse des geplanten Vorhabens auf einer aus Kulturfördermitteln des Landes finanzierten Veranstaltung zu präsentieren, sofern Form und Inhalt des Vorhabens dies erlauben. Ein Anspruch auf Mitwirkung in einer derartigen Veranstaltung besteht seitens des/der Antragstellers/in nicht.

  • Scan des Hochschulabschlusszeugnisses
  • Beispiele Ihrer bisherigen Aufnahmen
  • Beispiele Ihrer Leadsheets/Partituren o. Ä.
  • Eine zusammenfassende Tabelle über die eingereichten Aufnahmen sowie Leadsheets/Partituren

Gebühr: kostenfrei

Der Förderantrag ist jährlich zum 28. Februar online einzureichen. Anschließend ist das unterzeichnete Antragsformular an die Bewilligungsbehörde (MWK) zu schicken.


  • Maximal 4 Monate

Es kann kein Widerspruch oder Klageverfahren eingeleitet werden. 


Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur


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