Wer mit Tierseuchenerregern arbeiten, insbesondere Versuche, Untersuchungen zur Feststellung übertragbarer Tierkrankheiten oder Fortzüchtung vornehmen und/oder Tierseuchenerreger erwerben oder abgeben will, bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Stelle.

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.


Neben dem schriftlichen Antrag sind

  • Raumpläne,
  • Befähigungsnachweise der Mitarbeiter,
  • die Namen des Leiters sowie dessen Vertreters sowie
  • eine Auflistung der einzelnen Erreger, mit denen gearbeitet werden soll,

einzureichen. Desweiteren wird Vorort die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen überprüft.


Die Gebühren betragen je nach Aufwand 40,00 bis 225,00 Euro. Hinzu kommen Auslagen wie Reisekosten.


Es sind keine Fristen zu beachten.


Die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen wird vor Ort überprüft.

Änderungen in der Leitung oder räumliche Veränderungen, die nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen, sind unverzüglich anzuzeigen.