Die Bereitung von Bier ("besonderes Bier"), das den Vorgaben des vorläufigen Biergesetzes (VorlBierG) nicht entspricht, kann auf Antrag zugelassen werden.

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.


  • detailierte Beschreibung
    • des Produkts und
    • der Abweichung vom Vorläufigen Biergesetz
  • ggf. Rezepturangaben

Die Gebühren betragen je nach Aufwand zwischen 12,00 Euro und 2.060,00 Euro.


Es gibt keine Fristvorgabe.


  • Vorläufiges Biergesetz (Vorl.BierG)