Bei Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte ist die Ausstellung einer Ersatzkarte möglich.


Informationen auf den Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht

Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.


  • Diebstahlanzeige der Polizei
  • Nachweis in Form einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin, dass der/die betreffende Arbeitnehmer/in noch im Unternehmen als verantwortliche Fachkraft beschäftigt ist (von beiden Parteien unterzeichnet)
  • Eidesstattliche Versicherung auf Verlangen und im Falle eines Zweifels der zuständigen Stelle an den Angaben der Person, die den Antrag stellt

Die neue Werkstattkarte ist binnen 7 Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung zu beantragen. Dem Antragsteller wird innerhalb von 5 Werktagen, gerechnet ab dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen, eine neue Werkstattkarte ausgehändigt. Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Werkstattkarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Werkstattkarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Kalendertage beträgt.


Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetze Karte ihre Gültigkeit. Eine wieder aufgefundene Karte ist der zuständigen Stelle zurückzugeben.


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung